Urheberrecht

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrhG) genießen die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. Dies beinhaltet u.a. die Punkte

  • Urheberpersönlichkeitsrecht

  • Verwertungsrechte

  • Nutzungsrechte

Für das vorliegende Werk - also alle Inhalte dieser Internetseite - liegen sämtliche Rechte beim Autor.

Untersagt sind insbesondere:

  • die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Ausstellung.

  • die Veröffentlichung von Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes.

  • die öffentliche Wiedergabe.

Vervielfältigungsrecht (UrhG, §16), Verbreitungsrecht (UrhG, §17), Ausstellungsrecht (UrhG, §18) und Recht der öffentlichen Wiedergabe (UrhG, §§19-22) können ausschließlich durch schriftliche Erlaubnis des Autors erlangt werden. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Bearbeitungen und Umgestaltungen (UrhG, §23).

Urheberrechtsverletzungen sind strafbar. Als Privatperson drohen empfindliche Geldstrafen bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bei einer gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung drohen ebenfalls empfindliche Geldstrafen bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.